Neues Gewährleistungslabel im Webshop ab 27. September 2026

Für österreichische Webshops steht die nächste wichtige Änderung bevor: Ab 27. September 2026 müssen Verbraucher beim Kauf von Waren deutlicher über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert werden.

Dafür wird ein EU-weit einheitliches Gewährleistungslabel eingeführt. Betreiber von B2C-Webshops sollten daher rechtzeitig prüfen, ob und wo die neue Information in ihrem Shop eingebunden werden muss.

 

Kurz zusammengefasst: Ab 27. September 2026 muss das neue Gewährleistungslabel auch in österreichischen B2C-Webshops verwendet werden. Die Information muss vor dem Kauf gut sichtbar und verständlich erreichbar sein und anschließend auch mit der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt werden.

Was ist das neue Gewährleistungslabel?

Das Gewährleistungslabel informiert Kundinnen und Kunden über die wichtigsten gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Kauf einer Ware.

Es handelt sich um eine EU-weit einheitlich vorgegebene Darstellung, die nicht beliebig verändert oder an das Design des eigenen Webshops angepasst werden darf.

Im Onlinehandel muss die farbige Version verwendet werden. Wird ein Webshop in mehreren Sprachen angeboten, muss das Gewährleistungslabel auch in den entsprechenden Sprachversionen verfügbar sein.

Wo muss das Label im Webshop eingebunden werden?

Das Gewährleistungslabel muss nicht bei jedem einzelnen Produkt angezeigt werden.

Es kann auch an einer zentralen Stelle im Webshop bereitgestellt werden – beispielsweise über einen gut auffindbaren Bereich oder einen entsprechend bezeichneten Link im Footer.

Entscheidend ist, dass Verbraucher die Information vor Abschluss der Bestellung klar und verständlich erreichen können.

Im Webshop darf zunächst auch eine kleinere Vorschau des Labels dargestellt werden. Die vollständige Version muss jedoch aufgerufen werden können.

Auch Bestätigungsmails müssen berücksichtigt werden

Mit der Darstellung auf der Website allein ist es nicht getan.

Die vor dem Kauf bereitgestellten Informationen müssen nach Vertragsabschluss nochmals auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Bei einem klassischen WooCommerce-Shop bedeutet das in der Regel, dass auch die automatisch versendete Bestell- beziehungsweise Vertragsbestätigung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.

Welche Webshops sind betroffen?

Die neuen Informationspflichten betreffen den Verkauf von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten.

Für reine B2B-Webshops gelten andere Voraussetzungen.

Unternehmen, die sowohl an Firmen als auch an Privatkunden verkaufen, sollten daher prüfen, wie ihr bestehender Shop aufgebaut ist und für welche Bestellungen die neuen Verbraucherinformationen relevant sind.

Was sollten WooCommerce-Betreiber jetzt prüfen?

Für bestehende WooCommerce-Shops empfehlen wir insbesondere eine Prüfung folgender Bereiche:

  • Wo kann das Gewährleistungslabel gut sichtbar eingebunden werden?
  • Ist die vollständige Darstellung auf Desktop, Tablet und Smartphone problemlos erreichbar?
  • Gibt es mehrere Shop-Sprachen?
  • Muss die Bestellbestätigung angepasst werden?
  • Gibt es individuelle Themes, Checkout-Anpassungen oder Plugins, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen?

Gerade bei bestehenden Shops sollte die neue Information nicht einfach irgendwo ergänzt werden. Sie sollte sich sauber in den vorhandenen Bestellprozess integrieren und auf allen Geräten funktionieren.

Mehrere Änderungen für Webshops im Herbst 2026

Für österreichische Webshop-Betreiber ist der September 2026 besonders relevant.

Bereits ab 27. September 2026 gelten die neuen Informationspflichten zum Gewährleistungslabel.

Nur wenige Tage später, ab 1. Oktober 2026, kommt für betroffene österreichische B2C-Webshops zusätzlich die neue Online-Widerrufsfunktion.

Es bietet sich daher an, beide Anforderungen gemeinsam zu überprüfen und notwendige technische Anpassungen möglichst gebündelt umzusetzen.

INETSERVICE unterstützt bei der technischen Umsetzung

Sie betreiben einen WooCommerce-Shop und sind nicht sicher, ob die neuen Anforderungen bereits korrekt berücksichtigt werden?

INETSERVICE prüft Ihre bestehende WooCommerce-Installation und unterstützt bei der technischen Umsetzung.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem die bestehende Shop-Struktur, verwendete Plugins, Mehrsprachigkeit, Bestellablauf und automatisch versendete E-Mails.

Auf Wunsch prüfen wir gleichzeitig, ob die neue Online-Widerrufsfunktion ab 1. Oktober 2026 bereits korrekt umgesetzt ist.

Häufige Fragen zum neuen Gewährleistungslabel

Ab wann gilt das Gewährleistungslabel?

Die neuen Informationspflichten sind in Österreich ab 27. September 2026 anzuwenden.

Muss das Gewährleistungslabel bei jedem Produkt angezeigt werden?

Nein. Das Gewährleistungslabel kann als allgemeine Information an einer zentralen, gut auffindbaren Stelle des Webshops bereitgestellt werden.

Darf ich das Label an das Design meines Webshops anpassen?

Nein. Inhalt und Gestaltung des Gewährleistungslabels sind vorgegeben. Im Onlinehandel ist die farbige Version zu verwenden.

Muss das Label auch in der Bestätigungsmail enthalten sein?

Die entsprechende Information muss nach Vertragsabschluss nochmals auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Deshalb sollte bei WooCommerce auch die Bestell- beziehungsweise Vertragsbestätigung überprüft werden.

Kann INETSERVICE die Umsetzung in WooCommerce übernehmen?

Ja. Wir prüfen bestehende WooCommerce-Shops und unterstützen bei der technischen Integration sowie beim abschließenden Funktionstest.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über technische und organisatorische Auswirkungen auf Webshops und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.