Wer ist betroffen und warum jetzt planen?
Die Regelung gilt für elektronisch geschlossene Verträge mit Verbrauchern, bei denen ein Widerrufsrecht besteht (z. B. Warenverkauf, digitale Inhalte, Abonnements).
- Ja: B2C-Webshops, auch gemischte B2B/B2C-Modelle, Apps, Plattformen.
- Nein: Reines B2B, Verträge ohne Widerrufsrecht, reine Telefon-/E-Mail-Abschlüsse.
Frühzeitige Vorbereitung schützt vor Risiken wie Abmahnungen. Ein Verstoß kann mit bis zu 50.000 EUR bestraft werden. Gleichzeitig verbessert eine saubere Umsetzung das Kundenvertrauen.
Technische und rechtliche Anforderungen
Der Widerrufsbutton muss einfach, prominent und während der gesamten 14-Tage-Frist verfügbar sein:
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ (klar und gut lesbar).
- Prozess: Zweistufig – 1. Formular (Name, Bestellnummer, E-Mail), 2. „Widerruf bestätigen“ mit sofortiger E-Mail-Bestätigung.
- Zusätzlich: Kein erneuter Login nötig, DSGVO-konform (minimale Daten).
Die Widerrufsbelehrung muss ergänzt werden: „Sie können Ihren Widerruf auch über unseren Widerrufsbutton ausüben.“
Ihr klarer Fahrplan mit INETSERVICE
Starten Sie jetzt, um Zeitdruck zu vermeiden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
- Betroffenheits-Check: Kostenlose Analyse Ihres Geschäftsmodells.
- Konzeption: Planung von Position, Design und Prozess.
- Rechtstexte: Anpassung von AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.
- Technische Umsetzung: Integration in WooCommerce, Magento oder Ihr System – inklusive Tests.
- Go-Live: Aktivierung nach FAGG-Änderung, vor Juni 2026.
