Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Dieser wird in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
Ziel der Richtlinie ist es, dass niemand von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen wird.
Betroffen sind unter anderem:
- Websites und Online-Shops
- Mobile Apps
- E-Books
- Kommunikations- und Bankdienstleistungen
- Digitale Self-Service-Terminals (z. B. Kiosksysteme, Ticketautomaten)
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit betrifft nicht mehr nur öffentliche Einrichtungen.
Auch private Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote anpassen, wenn sie in der EU tätig sind oder ihre Dienstleistungen online anbieten.
Dazu zählen insbesondere:
- E-Commerce-Unternehmen und Online-Shops
- Banken, Versicherungen, Telekommunikations- und Energieanbieter
- Verlage, Bildungs- und Tourismusbetriebe
- Agenturen und Dienstleister mit Webportalen oder digitalen Kundenservices
Kurz gesagt:
Sobald Kundinnen und Kunden über eine Website, App oder ein digitales System interagieren, gilt der EAA.
Welche Standards müssen erfüllt werden?
Die Umsetzung der Barrierefreiheit orientiert sich an international anerkannten Richtlinien:
- WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines)
- EN 301 549 (europäische Norm für Barrierefreiheit im IKT-Bereich)
Diese definieren, dass digitale Inhalte und Systeme
wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Alternativtexte für Bilder und Icons
- Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
- Klare Strukturierung und semantisch korrekter HTML-Code
- Ausreichende Farbkontraste und lesbare Schriftgrößen
- Untertitel und Transkripte für Videos
- Beschriftete und zugängliche Formulare
Erste Schritte zur barrierefreien Website
- Analyse:
Prüfen Sie Ihre Website mit Tools wie WAVE, Axe DevTools oder Google Lighthouse auf Barrierefreiheitsprobleme. - Alternativtexte ergänzen:
Jedes Bild sollte eine aussagekräftige Beschreibung besitzen, die den Inhalt verständlich macht. - Farbkontraste und Schriftgrößen:
Achten Sie auf ausreichende Kontraste (mindestens 4.5:1) und gut lesbare Schriftgrößen. - Navigation und Struktur:
Einheitliche Menüführung, klare Seitenstruktur und Tastaturbedienbarkeit sind essenziell. - Formulare:
Felder müssen eindeutig beschriftet und Fehlermeldungen verständlich formuliert sein. - Medienzugänglichkeit:
Videos sollten mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden. - Nutzerfeedback:
Testen Sie Ihre Website mit Personen, die Hilfsmittel wie Screenreader oder Tastaturnavigation verwenden.
Wie INETSERVICE unterstützt
Als erfahrene Webagentur für TYPO3, WordPress und NEOS CMS begleitet INETSERVICE Unternehmen auf dem Weg zur barrierefreien Website.
Unsere Leistungen umfassen:
- Accessibility-Audits und technische Analysen
- Umsetzung nach WCAG 2.2 und EN 301 549
- Optimierung bestehender Websites und Systeme
- Barrierefreie Formulare, Navigationen und Interaktionselemente
- Schulungen für Redakteurinnen, Redakteure und Entwicklerteams
Dabei achten wir nicht nur auf technische Konformität, sondern auch auf eine benutzerfreundliche und ästhetisch ansprechende Gestaltung.
Ziel ist eine inklusive, rechtssichere und moderne Website, die allen Nutzerinnen und Nutzern offensteht – und gleichzeitig in Suchmaschinen besser gefunden wird.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Ist digitale Barrierefreiheit tatsächlich verpflichtend?
Ja. Seit Inkrafttreten des EAA gilt Barrierefreiheit für viele Unternehmen verbindlich. Verstöße können rechtliche und finanzielle Folgen haben.
2. Gilt die Regelung auch für bestehende Websites?
Ja. Auch bestehende digitale Angebote müssen angepasst werden. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen.
3. Welche Vorteile hat Barrierefreiheit über die rechtliche Verpflichtung hinaus?
Barrierefreie Websites sind benutzerfreundlicher, verbessern die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und stärken das Markenimage.
4. Welche Systeme unterstützt INETSERVICE?
Wir arbeiten mit TYPO3, WordPress, NEOS CMS sowie individuellen Web- und Shoplösungen.
5. Wie aufwendig ist eine Umsetzung?
Der Aufwand hängt vom aktuellen Stand der Website ab. Oft genügen gezielte technische und inhaltliche Anpassungen, um eine deutliche Verbesserung zu erreichen.
Fazit
Digitale Barrierefreiheit ist längst mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein Zeichen für Professionalität, Qualität und soziale Verantwortung.
Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren von höherer Reichweite, besserer Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Rechtssicherheit.
INETSERVICE unterstützt Sie dabei, Ihre Website barrierefrei, benutzerfreundlich und rechtlich konform zu gestalten.
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